Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Das betrifft auch Websites und Online-Shops — besonders im E-Commerce-Bereich.
Wen betrifft das BFSG?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten:
- Online-Shops: Alle E-Commerce-Websites, die Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen
- Bankdienstleistungen: Online-Banking, Zahlungsdienste
- Telekommunikation: Messenger, E-Mail-Dienste
- Medien: E-Books, Streaming-Dienste
Ausnahmen: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind ausgenommen — aber nur, wenn sie Dienstleistungen anbieten. Produkte müssen immer barrierefrei sein.
Wichtig: Auch wenn Ihre Website nicht direkt unter das BFSG fällt, ist Barrierefreiheit eine gute Praxis: Sie erreichen 15 % mehr potenzielle Kunden (Menschen mit Behinderungen) und verbessern die User Experience für alle.
Was bedeutet „barrierefrei" konkret?
Die technischen Anforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Level AA:
- Wahrnehmbar: Bilder haben Alt-Texte, Videos haben Untertitel, Kontraste sind ausreichend (mindestens 4,5:1)
- Bedienbar: Die gesamte Website ist per Tastatur navigierbar. Keine Zeitlimits. Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können.
- Verständlich: Texte sind klar formuliert. Formulare haben Labels. Fehlermeldungen sind hilfreich.
- Robust: Die Website funktioniert mit Screenreadern und assistiven Technologien. Valides HTML.
Häufige Barrierefreiheits-Probleme
Die meisten Websites scheitern an denselben Problemen:
- Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Beschreibung sind für Screenreader-Nutzer unsichtbar
- Schlechte Kontraste: Hellgrauer Text auf weißem Hintergrund ist für sehbehinderte Menschen unlesbar
- Keine Tastaturnavigation: Viele Custom-Menüs und Dropdowns funktionieren nur mit der Maus
- Fehlende Formular-Labels: Input-Felder ohne
<label>sind für Screenreader nicht zuzuordnen - Fehlende Skip-Links: Screenreader-Nutzer müssen die komplette Navigation bei jeder Seite durchhören
- Nicht-responsives Design: Zoom auf 200 % muss funktionieren, ohne dass Inhalte verloren gehen
Welche Bußgelder drohen?
Das BFSG sieht empfindliche Strafen vor:
- Bußgelder bis 100.000 € bei Verstößen
- Die Marktüberwachungsbehörde kann den Verkauf/Vertrieb untersagen
- Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände sind möglich
Zuständig sind die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer. Die Durchsetzung wird schrittweise verschärft.
So machen Sie Ihre Website barrierefrei
Ein pragmatischer Fahrplan:
- Audit durchführen: Ihre Website mit einem Accessibility-Tool prüfen (z.B. axe DevTools, WAVE). Die größten Probleme identifizieren.
- Quick Wins umsetzen: Alt-Texte ergänzen, Kontraste verbessern, Labels hinzufügen — das geht schnell und hat großen Effekt.
- Tastaturnavigation testen: Navigieren Sie Ihre Website nur mit der Tab-Taste. Können Sie alles erreichen?
- Screenreader testen: VoiceOver (Mac) oder NVDA (Windows) — hören Sie sich Ihre Website an.
- Erklärung zur Barrierefreiheit: Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website.
Oder: Beauftragen Sie uns. Bei Pixeldicht bauen wir Barrierefreiheit von Anfang an ein — semantisches HTML, ARIA-Attribute, Tastaturnavigation und ausreichende Kontraste sind Standard.
